
Erbschaftsteuer berechnen: So berechnen Sie Ihre Steuer 2025
Wenn ein Elternteil verstirbt, stellt sich früher oder später die Frage: Muss ich eigentlich Steuern auf das Erbe zahlen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und wer sie kennt, kann oft mehr vom Erbe behalten, als man denkt. Mit einem Freibetrag von bis zu 400.000 Euro pro Elternteil für Kinder bleibt der größte Teil des Vermögens oft steuerfrei.
Freibetrag Ehegatte: 500.000 € · Freibetrag Kind: 400.000 € · Steuersatz Steuerklasse I: 7 % – 30 % · Steuersatz Steuerklasse III: 30 % – 50 %
Kurzüberblick
- Ehegatte: 500.000 € (Finanztip (Verbraucherportal))
- Kind: 400.000 € (Finanztip)
- Enkel: 200.000 € (Sparkasse (Finanzinstitut))
- Geschwister: 20.000 € (Wüstenrot (Bausparkasse))
- Klasse I: 7 % – 30 % (Sparkasse)
- Klasse II: 15 % – 50 % (Advocado (Rechtsportal))
- Klasse III: 30 % – 50 % (Finanztip)
- Bewertung nach Grundbesitzwert (Mehrwertsteuerrechner.de (Steuerportal))
- Steuerbefreiung bei Eigennutzung (tagesschau (ARD-Nachrichten))
- 10‑Jahres‑Frist bei Schenkung (tagesschau)
- Wert des Erbes ermitteln (Verkehrswert) (Mehrwertsteuerrechner.de)
- Persönlichen Freibetrag abziehen (Finanztip)
- Steuerklasse bestimmen (Sparkasse)
- Steuersatz anwenden und Steuer berechnen (Finanztip)
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuerpflicht ab | 20.000 € (außer bei Ehegatten/Kindern unter Freibetrag) (Finanztip) |
| Höchstsatz | 50 % (Sparkasse) |
| Freibetrag Kind pro Elternteil | 400.000 € (Finanztip) |
| Freibetrag Ehegatte | 500.000 € (Finanztip) |
| Freibetrag Enkel | 200.000 € (Sparkasse) |
| Steuerbefreiung selbstgenutztes Wohneigentum | Ja, unter Auflagen (tagesschau) |
| Anzeigefrist beim Finanzamt | 3 Monate nach Kenntnis (Finanztip) |
| Erbfallkosten-Pauschbetrag (ab 2025) | 15.000 € (Bundesfinanzministerium (offizielle Regierungsseite)) |
Wie berechne ich meine Erbschaftsteuer?
Schritt 1: Wert des Erbes ermitteln
Die Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert des Erbes. Bei Immobilien setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert nach § 12 ErbStG in Verbindung mit dem Bewertungsgesetz an (Mehrwertsteuerrechner.de (Steuerportal)). Dazu zählen alle Vermögensgegenstände: Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmen, aber auch Schulden, die abgezogen werden dürfen.
Schritt 2: Persönlichen Freibetrag abziehen
Vom ermittelten Wert ziehen Sie Ihren persönlichen Freibetrag ab. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (Finanztip (Verbraucherportal)). Liegt der Wert unter dem Freibetrag, fällt keine Steuer an.
Schritt 3: Steuerklasse bestimmen
Die Steuerklassen I, II und III ergeben sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis (Sparkasse (Finanzinstitut)). Steuerklasse I gilt für Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern. Klasse II für Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten (Advocado (Rechtsportal)). Klasse III für alle übrigen Personen.
Schritt 4: Steuersatz anwenden und Steuer berechnen
Der steuerpflichtige Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Anschließend wenden Sie den progressiven Steuersatz aus der Tabelle der Steuersätze an. Beispiel: Ein lediger Erbe in Steuerklasse I mit 150.000 € steuerpflichtigem Erbe zahlt 17 % = 25.500 € (Finanztip).
Erbschaftsteuer: Welche Freibeträge und Steuerklassen gelten?
Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkel und andere
Die Freibeträge sind in § 14 bis § 19 ErbStG festgelegt und werden alle zehn Jahre neu gewährt (Finanztip).
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (je Elternteil): 400.000 €
- Enkel (wenn Eltern leben): 200.000 € (Sparkasse)
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 € (Wüstenrot (Bausparkasse))
- Übrige (auch nicht verwandte Personen): 20.000 €
Der Freibetrag gilt pro Person und pro Erbfall; mehrere Kinder erhalten jeder den vollen Betrag (HAC (Steuerportal)).
Steuerklasse I (günstigste Sätze) bis Steuerklasse III (höchste Sätze)
Sechs Stufen pro Klasse, progressiv ansteigend (Sparkasse). Die Tabelle zeigt die Sätze für den steuerpflichtigen Betrag.
Die Freibeträge und Steuersätze sind im ErbStG gesetzlich verankert. Die entscheidende Stellschraube für die Steuerlast ist die Zuordnung zur Steuerklasse.
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind (je Elternteil) | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern / Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Nichten / Neffen | 20.000 € | II |
| Übrige (nicht verwandt) | 20.000 € | III |
Je weiter entfernt das Verwandtschaftsverhältnis, desto kleiner der Freibetrag und desto höher der Steuersatz. In Steuerklasse III kann die effektive Belastung bei größeren Erbschaften schnell 50 % erreichen.
Erbschaftsteuer bei Immobilien: Berechnung und Besonderheiten
Bewertung der Immobilie: Grundbesitzwert oder Verkehrswert?
Das Finanzamt bewertet die Immobilie mit dem Grundbesitzwert nach § 12 ErbStG i.V.m. Bewertungsgesetz – in der Regel liegt dieser unter dem Marktwert, aber nicht immer (Mehrwertsteuerrechner.de (Steuerportal)). Maßgeblich ist der Verkehrswert im Zeitpunkt des Erbfalls, nicht der ursprüngliche Kaufpreis (Mehrwertsteuerrechner.de).
Beispiel: Erbschaftsteuer für ein Haus im Wert von 500.000 €
Ein Kind erbt ein Haus im Wert von 500.000 €. Freibetrag: 400.000 €. Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 €. Steuerklasse I: 11 % (für Beträge von 75.001 € bis 300.000 €) → Steuer = 11.000 €. Falls das Kind selbst einzieht und die Wohnfläche unter 200 m² liegt, kann die Steuer entfallen (tagesschau (ARD-Nachrichten)).
Steuerbefreiung bei Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG gilt für Ehegatten, die die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzen. Bei Kindern gilt die Befreiung nur für Wohnflächen bis 200 m² (tagesschau).
10‑Jahres‑Frist bei Schenkung von Immobilien
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, kann den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen. Die Schenkung muss notariell beurkundet werden (tagesschau).
Selbstgenutztes Wohneigentum – insbesondere für Ehegatten – ist der wirksamste Steuerbefreiungshebel im deutschen Erbschaftsteuerrecht. Wer frühzeitig plant, kann hier fünfstellige Beträge sparen.
Mitteilungspflicht und Erbschaftsteuererklärung: Was Sie dem Finanzamt melden müssen
Wer ist zur Mitteilung verpflichtet?
Jeder Erbe muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Finanzamt anzeigen – unabhängig davon, ob Steuer anfällt (Finanztip). Das Finanzamt erfährt durch Banken, Notare und Grundbuchämter von Erbfällen (Finanztip).
Fristen für die Erbschaftsteuererklärung
Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist abgegeben werden – in der Regel drei Monate nach Aufforderung (Finanztip).
Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
- Erbschein oder Testament/Erbvertrag
- Nachweis der Vermögenswerte (Kontostände, Depotauszüge, Grundbuchauszug, Gutachten)
- Schuldenaufstellung
- Steuererklärungsformular (ErbSt-Erklärung)
Fehlen Unterlagen, kann das Finanzamt den Wert schätzen – oft zum Nachteil des Erben (Finanztip).
Erbschaftsteuer für unterschiedliche Verwandtschaftsgrade
Erbschaftsteuer für Kinder: bis zu 400.000 € steuerfrei erben?
Ja, jedes Kind kann von jedem Elternteil bis zu 400.000 € steuerfrei erben (Finanztip). Bei zwei Elternteilen sind theoretisch 800.000 € möglich.
Erbschaftsteuer für Geschwister: Freibetrag und Steuersätze
Geschwister haben nur einen Freibetrag von 20.000 € und fallen in Steuerklasse II – Sätze von 15 % bis 50 % (Wüstenrot).
Erbschaftsteuer für nicht verwandte Personen (Lebenspartner, Freunde)
Nicht verwandte Personen fallen in Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und Sätzen von 30 % bis 50 % (Finanztip).
Für Geschwister und Nicht‑Verwandte ist der Freibetrag mit 20.000 € sehr niedrig; bereits ein Erbe von 50.000 € führt zu einer erheblichen Steuerlast von mehreren tausend Euro.
Beispielrechnungen: Wie viel Steuern bei 100.000 € und 500.000 € Erbe?
Beispiel 1: 100.000 € Barvermögen für Kind
Freibetrag 400.000 € → steuerpflichtiger Betrag 0 € → keine Erbschaftsteuer (Finanztip).
Beispiel 2: 500.000 € Immobilie für Kind (selbst genutzt vs. vermietet)
Selbst genutzt (Eigennutzung, Wohnfläche ≤ 200 m²): Steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (tagesschau). Vermietet: Freibetrag 400.000 € → steuerpflichtig 100.000 € → Steuerklasse I → 11.000 € Steuer.
Beispiel 3: Erbe unter Geschwistern (z. B. 100.000 € je Geschwister)
Freibetrag 20.000 € → steuerpflichtig 80.000 € → Steuerklasse II → 25 % → 20.000 € Steuer (Advocado).
Bestätigte Fakten und offene Punkte
Bestätigte Fakten
- Freibeträge und Steuerklassen sind in § 14 bis § 19 ErbStG festgelegt (Finanztip).
- Der Grundbesitzwert wird nach § 12 ErbStG i.V.m. BewG ermittelt (Mehrwertsteuerrechner.de).
- Die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (tagesschau).
- Der Erbfallkosten‑Pauschbetrag beträgt seit 2025 15.000 € (Bundesfinanzministerium).
Was unklar ist
- Die genaue Wertentwicklung von Immobilien kann je Region schwanken – der Verkehrswert ist nicht immer eindeutig (Mehrwertsteuerrechner.de).
- Die steuerliche Behandlung von Erbengemeinschaften kann im Einzelfall abweichen (Advocado).
„Die Erbschaftsteuer betrifft nur den Teil des Erwerbs, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Wer seine Rechte kennt, kann oft Steuern vermeiden oder reduzieren.“
– Bundesministerium der Finanzen, offizielle Broschüre zur Erbschaftsteuer
„Besonders bei Immobilien lohnt sich eine frühzeitige Beratung – die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum ist eine der wertvollsten Regelungen im Erbschaftsteuerrecht.“
– Steuerberaterkammer, Merkblatt „Erbschaftsteuer – Das sollten Sie wissen“
Das Muster ist eindeutig: Wer als enger Angehöriger erbt, profitiert von hohen Freibeträgen und günstigen Steuersätzen. Wer weiter entfernt steht, muss mit einer deutlich höheren Belastung rechnen. Die Implikation für potenzielle Erben in Deutschland ist klar: Wer rechtzeitig plant – durch Schenkungen, Selbstnutzung oder die Wahl der Erbfolge – kann die Steuerlast signifikant senken oder sogar vollständig vermeiden.
bundesfinanzministerium.de, advocado.de, lexpilot.io, ithy.com, anwalt.de, pandotax.de
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auch ein geerbtes Auto versteuern?
Ja, ein geerbtes Auto gehört zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer, sofern der Verkehrswert den persönlichen Freibetrag übersteigt.
Kann ich die Erbschaftsteuer in Raten zahlen?
Ja, das Finanzamt kann auf Antrag Stundung gewähren, in der Regel gegen Zinsen. Bei Immobilien ist eine Ratenzahlung oft möglich.
Was passiert, wenn ich die Erbschaft ausschlage?
Bei Ausschlagung innerhalb der Frist (sechs Wochen ab Kenntnis) entfällt die Erbschaftsteuer. Allerdings erhalten Sie dann auch nichts aus dem Erbe.
Wie wird eine Lebensversicherung bei der Erbschaftsteuer behandelt?
Eine Kapitallebensversicherung, bei der der Erblasser bezugsberechtigt war, gehört zum Nachlass. Die Auszahlung unterliegt der Erbschaftsteuer.
Gilt der Freibetrag auch für Schenkungen?
Ja, Schenkungen unter Lebenden werden auf die gleichen Freibeträge angerechnet, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer?
Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Vermögen im Erbfall, die Abgeltungsteuer dagegen Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden – es sind völlig unterschiedliche Steuerarten.