Ein tragischer Unfall erschüttert Altheim im Alb-Donau-Kreis: Ein Vater hat am 26. Juli 2025 sein wenige Wochen altes Mädchen mit seinem BMW auf einem Parkplatz überfahren. Das Neugeborene starb noch am Unfallort. Die Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt und hat ein Gutachten angeordnet.

Ort: Altheim, Baden-Württemberg · Datum: 26.07.2025 · Opfer: Neugeborenes Mädchen · Täter: Vater · Fahrzeug: BMW

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Genauer Ablauf vor Gutachten (Spiegel)
  • Schuldfrage bleibt offen (Spiegel)
  • Familienhintergrund nicht öffentlich (Spiegel)
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Unfallanalytisches Gutachten läuft (Spiegel)
  • Ermittlungen der Polizei Ulm dauern an (Spiegel)
  • Familie wird weiter betreut (Spiegel)

Was ist in Altheim passiert?

Das Neugeborene starb am 26. Juli 2025 gegen 14:20 Uhr auf dem Parkplatz „Saure Wiesen” in Altheim bei Allmendingen. Die Ermittlungen der Polizei Ulm laufen, während die Familie von Kriseninterventionsteams betreut wird.

Label Wert
Datum 26. Juli 2025
Uhrzeit 14:20 Uhr
Ort Parkplatz „Saure Wiesen” in Altheim
Gemeinde Altheim bei Allmendingen, Alb-Donau-Kreis
Fahrzeug BMW
Opferalter Neugeborenes (ca. 3–4 Wochen)
Opfergeschlecht Mädchen
Status Kind verstorben
Ermittler Staatsanwaltschaft Ulm, Polizeipräsidium Ulm
Gutachten Angeordnet

Die following table summarizes the key verified facts confirmed by multiple sources including RTL.de, stern.de, and the Stuttgarter Zeitung.

Unfallhergang

Der tragische Vorfall ereignete sich am 26. Juli 2025 gegen 14:20 Uhr auf einem Parkplatz in der Straße „Saure Wiesen” in Altheim bei Allmendingen im Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg. Ein Vater setzte mit seinem BMW rückwärts und erfasste dabei sein eigenes Neugeborenes, das sich offenbar in einer Babyschale hinter dem Fahrzeug befand. Das Mädchen fiel aus der Babyschale und wurde vom Auto überrollt.

Der Vater ging nach ersten Erkenntnissen der Polizei davon aus, dass sich das Kind bereits im Fahrzeug befand. Notarzt und Rettungsdienst stellten vor Ort den Tod des Kindes fest.

Opfer und Täter

Bei dem Opfer handelte es sich um ein wenige Wochen altes Mädchen – laut Berichten circa drei bis vier Wochen alt. Es war die Tochter des Vaters, der das Fahrzeug führte. Angaben zum Alter oder weiteren persönlichen Daten des Vaters liegen in den meisten Medienberichten nicht vor.

Was zu beachten ist

Die Polizei betont, dass bislang keine Hinweise auf Fremdeinwirkung oder absichtliche Handlung vorliegen. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Rekonstruktion des genauen Unfallhergangs.

Hat der Vater sein eigenes Kind überfahren?

Erste Polizeiangaben

Ja, nach bisherigem Kenntnisstand überfuhr der Vater sein eigenes Kind. Die Polizei Ulm bestätigte, dass es sich um einen Rückfahrunfall auf einem privaten Parkplatz handelte. Ein Sprecher der Polizei erklärte, dass der genaue Ablauf durch ein unfallanalytisches Gutachten geklärt werden soll.

„Ein Gutachten müsse jetzt den genauen Unfallhergang noch überprüfen”, sagte ein Sprecher der Polizei Ulm. Spiegel

Der Unfall geschah durch eine Verkettung tragischer Umstände, wie die stern.de berichtete.

Zeugenaussagen

Konkrete Zeugenaussagen wurden in den bisherigen Berichten nicht detailliert wiedergegeben. Die Ermittlungen der Polizei Ulm laufen weiter, und die Staatsanwaltschaft Ulm hat ein Gutachten angeordnet, um den exakten Hergang zu rekonstruieren. Die Lokalpresse und überregionale Medien wie die Stuttgarter Zeitung berichteten ausführlich über den Fall.

Wie kam es zum Unfall?

Rückwärtsfahren

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand fuhr der Vater mit seinem BMW rückwärts, um vom Parkplatz wegzufahren. Die Babyschale mit dem Neugeborenen stand offenbar hinter dem Fahrzeug. Der Vater ging nach ersten Angaben davon aus, dass das Kind bereits im Auto gesichert war.

Umstände

Das Neugeborene fiel offenbar aus der Babyschale und befand sich im toten Winkel des Fahrzeugs. Das Fahrzeug erfasste das Mädchen, als der Vater zurücksetzte. Laut Berichten von stern.de geschah der Unfall durch eine Verkettung tragischer Umstände. Der Vorfall führte zu schockierenden Reaktionen in der Region Baden-Württemberg.

Zur Berichterstattung

In den Medienberichten werden ausschließlich Symbolbilder verwendet. Echte Fotos vom Unfallort oder den Beteiligten wurden nicht veröffentlicht, um die Privatsphäre der Familie zu schützen.

Was sagen die Ermittlungen?

Polizeibericht

Die Ermittlungen führt das Polizeipräsidium Ulm. Nach ersten Meldungen vom 28. Juli 2025 bestätigte die Polizei den Unfallhergang und kündigte weitere Informationen an. Die Berichterstattung konzentriert sich auf die Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Todursache

Das Neugeborene erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen. Notarzt und Rettungsdienst konnten dem Mädchen nicht mehr helfen. Weitere Verletzte wurden nicht gemeldet. Bislang liegen keine Hinweise auf Fremdeinwirkung oder absichtliche Handlung vor.

Ermittlungsstand

Die Familie wird von Kriseninterventionsteams betreut, während die Ermittlungen andauern. Medienberichte erwähnen öffentliche Reaktionen auf die Tragödie.

Wie es weitergeht

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat ein unfallanalytisches Gutachten angeordnet, um den genauen Hergang zu klären. Bis zum Vorliegen dieses Gutachtens bleiben einige Fragen offen. Die Ermittlungen der Polizei Ulm dauern an. Viele Menschen äußerten Anteilnahme.

Bestätigte Fakten

  • Baby starb vor Ort auf dem Parkplatz
  • Vater fuhr rückwärts mit BMW
  • Unfallort in Altheim bei Allmendingen
  • Neugeborenes Mädchen, ca. 3–4 Wochen alt
  • Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt
  • Familie wird von Kriseninterventionsteams betreut

Was unklar bleibt

  • Genauer Ablauf vor Gutachten
  • Schuldfrage noch offen
  • Familienhintergrund nicht öffentlich
  • Alter des Vaters nicht bekannt
  • Ergebnis des Gutachtens ausstehend

Gibt es Unterstützung für die Familie?

Spendenaktion

Die Familie wird von Kriseninterventionsteams betreut. Medienberichte erwähnen öffentliche Reaktionen auf die Tragödie. Eine offizielle Spendenaktion wurde in den bisherigen Berichten nicht konkret benannt.

Öffentliche Reaktionen

Der Vorfall führte zu schockierenden Reaktionen in der Region Baden-Württemberg. Viele Menschen äußerten Anteilnahme. Die Lokalpresse und überregionale Medien berichteten ausführlich über den Fall.

Fazit: Die Familie in Altheim verliert ihr Neugeborenes durch einen tragischen Rückfahrunfall – die Ermittlungen laufen, ein Gutachten soll den genauen Hergang klären. Für die Angehörigen beginnt nun ein langer Weg der Trauerbewältigung.

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Solche herzzerreißenden Unfälle wie in Altheim passieren leider öfter, etwa beim tödlichen E-Scooter-Unfall in Berlin, wo Vater und Tochter starben.

Häufig gestellte Fragen

Was genau passierte in Altheim?

Ein Vater fuhr am 26. Juli 2025 mit seinem BMW rückwärts auf einem Parkplatz und erfasste dabei sein Neugeborenes, das sich hinter dem Fahrzeug in einer Babyschale befand. Das Mädchen starb noch am Unfallort.

War der Unfall vermeidbar?

Diese Frage kann erst nach Vorliegen des unfallanalytischen Gutachtens beantwortet werden. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat ein solches Gutachten angeordnet, um den genauen Hergang zu rekonstruieren.

Wie alt war das Baby?

Das Baby war ein wenige Wochen altes Mädchen, nach Medienberichten circa drei bis vier Wochen alt.

Laufen Ermittlungen gegen den Vater?

Die Polizei Ulm ermittelt zum Unfallhergang. Bislang liegen keine Hinweise auf Fremdeinwirkung oder absichtliche Handlung vor. Die Schuldfrage bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen offen.

Wo kann man der Familie helfen?

Die Familie wird von Kriseninterventionsteams betreut. Informationen zu offiziellen Unterstützungsmaßnahmen liegen in den bisherigen Medienberichten nicht vor.

Gab es Zeugen des Unfalls?

Konkrete Zeugenaussagen wurden in den bisherigen Medienberichten nicht detailliert veröffentlicht. Die Polizei ermittelt weiterhin.

Welche Konsequenzen hat der Unfall?

Neben den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ulm zeigt der Fall, wie wichtig es ist, beim Einparken besonders aufmerksam zu sein und sich zu vergewissern, dass sich keine Kinder im Gefahrenbereich befinden.